Förderungen

Arbeitssuchende bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können sich bei Bedarf und in Absprache mit ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager unter bestimmten Voraussetzung eine mehrmonatige Weiterbildung oder etwaig eine zweijährige Umschulung mit voller Kostenübernahme fördern lassen. Zudem finanziert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter bzw. die ARGE auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten für die entsprechenden Zeiträume.

Auch gibt es für Sie die Möglichkeit, über den ESF (Europäischer Sozial Fonds) und, in Berlin, dem SenIAS (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) ohne Bildungsgutschein bestimmte Weiterbildungen zu besuchen. BBQ bietet Ihnen in diesen, Bereich internationale Weiterbildungen, Integrationsmaßnahmen und MAE- Zusatzqualifikationen.

Ebenso ist eine Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Berufsgenossenschaften, die Rentenversicherung oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BfD) -auch schon während der Wehrdienstzeit- möglich.

Ausbildungssuchende können über die BBQ-Ergänzungsschule eine vollschulische IT-Erstausbildung mit rechtlich anerkanntem IHK-Abschluss absolvieren. Für diese Art der Ausbildung ist es möglich Schüler-BAföG zu erhalten.

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