
Fristen, Ansprüche, Dauer Arbeitslos melden - aber wie?

- Wer hat welche Ansprüche?
- arbeitslos und arbeitsuchend
- Chancen durch berufliche Bildung
Arbeitslos und wie weiter?
Plötzlich ohne Arbeit? Das kann uns allen passieren. Wichtig ist es in dieser Situation, dass du dich gut mit deinen Rechten, Pflichten und Möglichkeiten auskennst. Hier findest du die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Unterschied zwischen "arbeitsuchend" und "arbeitslos"
Die Begriffe „arbeitssuchend“ und „arbeitslos“ werden oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Bedeutungen haben. Bei einem Jobverlust ist es wichtig, dass du dich sowohl arbeitslos als auch arbeitssuchend meldest, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Hier erfährst du, was die Unterschiede sind.

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Wir geben dir Tipps & Tricks für deine Karriere und unterstützen dich beim erfolgreichen absolvieren deiner Probezeit.
Unser Coach berät dich in allen Fragen des Lebens.
Bring deine Deutschkenntnisse auf Vordermann und Festige dein Wissen.
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Wie meldest du dich arbeitslos?
Wenn du dich online arbeitslos melden möchtest, gehe auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/. Klicke dazu einfach auf den roten Button „Vorgang starten“ und folge den Anweisungen zur Arbeitslosmeldung. Für die Online-Arbeitslosmeldung gibst du das Datum deiner voraussichtlichen Beschäftigungslosigkeit ein und weist dich online aus. Hierfür muss die Online-Funktion deines Personalausweises aktiviert sein. Als „Online-Ausweis“ zählen:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- eID-Karte nach dem eID-Gesetz (Unionsbürgerkarte)
- Elektronischer Identitätsnachweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes (nach eIDAS-Verordnung)
Alternativ kannst du dich persönlich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die für dich zuständige Agentur findest du über unsere Dienststellensuche. Dafür benötigst du deinen Personalausweis mit deiner aktuellen Wohnanschrift. Wenn du keinen Personalausweis hast, kannst du auch deinen Reisepass oder ein Ersatzdokument zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vorlegen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Wie bereits oben erwähnt, kannst du dich bis zu drei Monate vor dem voraussichtlichen Beginn der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden. Wenn du dich nicht spätestens am ersten Tag deiner tatsächlichen Erwerbslosigkeit als arbeitslos gemeldet hast, hat dies Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Meldung der Arbeitslosigkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld. Erfolgt die Arbeitslosmeldung erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, kann das Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag der Meldung gezahlt werden, vorausgesetzt, alle anderen Bedingungen sind erfüllt. Zusätzlich bist du auch erst ab diesem Zeitpunkt über die Agentur für Arbeit sozialversichert.
Wie kannst du Arbeitslosengeld beantragen?
Du kannst Arbeitslosengeld erhalten, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du hast dich online oder persönlich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
- Du erfüllst die Anwartschaftszeit, d. h. du warst in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Mehrere Beschäftigungen können zusammengerechnet werden.
- Du bist ohne Anstellung, kannst aber mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
- Du suchst eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeitest mit der Agentur für Arbeit zusammen.
Wenn du dich arbeitslos meldest, gilt dies in der Regel als Tag der Antragstellung. Für die Bewilligung musst du den Arbeitslosengeldantrag ausfüllen. Dies kannst du online erledigen. Gehe dazu auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ - klicke auf den Button „Vorgang starten“ und folge den Anweisungen. Alternativ kannst du den Antrag telefonisch in Papierform bei deiner Agentur für Arbeit anfordern.
Es ist ausreichend, den Antrag etwa zwei Wochen vor Beginn der Erwerbslosigkeit abzusenden. Bewilligtes Arbeitslosengeld wird monatlich rückwirkend zum Monatsende ausgezahlt. Wenn du den Antrag erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit absendest, hast du keine finanziellen Nachteile, solange du dich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast.
Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld musst du die Anwartschaftszeit erfüllen. Das bedeutet, dass du in den vergangenen 30 Monaten vor deiner Erwerbslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert warst. Normalerweise werden diese Zeiten in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erworben. Zur Berechnung werden deine sämtlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 30 Monate berücksichtigt.
Welche weiteren versicherungspflichtigen Zeiten können anerkannt werden?
Neben versicherungspflichtigen Beschäftigungen können auch andere Zeiten bei der Anwartschaftszeit berücksichtigt werden, wie:
- Du warst freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert.
- Du hast ein Kind bis zum 3. Lebensjahr erzogen.
- Du hast Krankengeld erhalten.
- Du hast freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.
Auch diese Zeiten zählen zur Anwartschaftszeit. Du musst insgesamt, zusammen mit den versicherungspflichtigen Beschäftigungen, mindestens 12 Monate an Versicherungszeiten nachweisen, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen.
Verkürzte Anwartschaftszeit: Warst du häufig befristet beschäftigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Anwartschaftszeit gelten. Dann reicht es, wenn du in den 30 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate versicherungspflichtige Zeiten (Beschäftigung oder andere versicherungspflichtige Zeiten) nachweisen kannst.
Bedingung dafür ist, dass die meisten deiner Beschäftigungen in diesem Zeitraum auf maximal 14 Wochen befristet waren und dein Arbeitsentgelt in den vergangenen 12 Monaten einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Mehr Informationen zu diesem Thema findest du im Merkblatt 1 für Arbeitslose. www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba036520.pdf
Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du?
Die Höhe deines Arbeitslosengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier eine vereinfachte Erklärung:
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Die Berechnungsgrundlage ist dein Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der letzten 12 Monate. Berücksichtigt wird nur der Teil, der beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war (kein Minijob). Dieses Entgelt wird durch 365 geteilt, um das tägliche Brutto-Arbeitsentgelt (Bemessungsentgelt) zu ermitteln.
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Davon werden rechnerisch Lohnsteuer, eventuell Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag von 20 Prozent für die Sozialversicherung abgezogen. Das Ergebnis ist dein tägliches Netto-Entgelt (Leistungsentgelt).
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Du erhältst 60 Prozent des Leistungsentgelts als Arbeitslosengeld pro Tag. Wenn du oder dein:e Partner:in mindestens ein Kind habt, erhöht sich dieser Betrag auf 67 Prozent.
Nutze den Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit, um die Höhe deines Arbeitslosengeldes individuell zu berechnen. Das Ergebnis dient nur zur Orientierung und ist unverbindlich. Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, beantrage Bürgergeld.
Wie lange erhältst du Arbeitslosengeld?
Die Dauer des Arbeitslosengeldes hängt von zwei Faktoren ab:
- Wie lange du versicherungspflichtig beschäftigt warst.
- Wie alt du bei Entstehung des Anspruchs bist.
Die versicherungspflichtigen Zeiten müssen in den vergangenen 5 Jahren liegen und werden zusammengerechnet.
Häufige Fragen und Probleme:
- Was passiert, wenn du dich zu spät arbeitslos meldest?
Die Arbeitslosmeldung ist Voraussetzung, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Meldest du dich erst arbeitslos, wenn du bereits erwerbslos bist, wird das Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag der Meldung gezahlt – vorausgesetzt, alle weiteren Bedingungen sind erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt bist du auch erst über die Arbeitsagentur sozialversichert. Sollte es zu einer Versicherungslücke kommen, kontaktiere bitte deine zuständige Sozialversicherung, etwa deine Krankenversicherung. - Wie muss ich mich verhalten, wenn ich über das Ende meiner Beschäftigung hinaus krankgeschrieben bin?
Bist du vorübergehend arbeitsunfähig und die Agentur für Arbeit ist am Tag deiner Genesung geschlossen, melde dich spätestens am letzten Tag deiner Krankschreibung arbeitslos. Andernfalls könnten dir Nachteile entstehen. - Was tun, wenn du das Ende deiner Beschäftigung nicht genau kennst oder es sich ändert?
Gib das voraussichtliche Ende deiner Beschäftigung an, wenn du es bis jetzt nicht genau weißt. Ändert sich das Datum nach deiner Arbeitsuchendmeldung, melde dich nicht erneut arbeitsuchend. Informiere die Agentur für Arbeit einfach beim Beratungsgespräch oder über eine Nachricht im Postfach über die Änderung.
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In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt ist es wichtiger denn je, auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich kontinuierlich weiterzubilden. Vielleicht fragst du dich, wie du deine beruflichen Zukunftsaussichten verbessern kannst? Die Antwort heißt lebenslanges Lernen. Die Bildungsangebote von BBQ helfen dir dabei, dich den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und neue Karrieremöglichkeiten zu erschließen.

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