Förderung für Arbeitssuchende Arbeitslos? Auf der Suche nach einem neuen Weg?
- 25+ Jahre Erfahrung
- Tausende wieder in Arbeit
- Der Mensch im Fokus
- AZAV-zertifiziert
Du willst beruflich neu starten. Gute Entscheidung. Hier ist eine einfache Anleitung, um deine Ansprüche zu sichern, deinen Weg zu finden und schnell eine Ausbildung oder Arbeit zu bekommen.
Schritt 1: Arbeitssuchend und arbeitslos melden
Schritt 2: Finde deinen Weg.
Schritt 3: Welche Förderung passt zu dir?
Schritt 1: Arbeitssuchend und arbeitslos melden
Warum ist die Meldung jetzt wichtig?
Mit der frühzeitigen Meldung sicherst du dir Leistungen, wie das Arbeitslosengeld, und den Zugang zu Fördermöglichkeiten. Außerdem werden Fristen eingehalten und deine Ansprechpartner wissen sofort, wie sie dich unterstützen können. Das ist die Basis, auf der alle weiteren Schritte aufbauen.
Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?
Nach Kündigung oder sobald feststeht, dass dein Vertrag endet. Hast du nur einen befristeten Vertrag, dann bereits drei Monate vor dem Vertragsende. Denn schließlich hältst du ab da schon nach einem neuen Job Ausschau. Möglicherweise kannst du mit rechtzeitiger Jobsuche auch verhindern, dass du überhaupt erwerbslos wirst.
Wann melde ich mich arbeitslos?
Das musst du dann tun, wenn du tatsächlich keine Arbeit mehr hast, also spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit.
Wie meldest du dich konkret an?
Die Anmeldung geht unkompliziert. Melde dich online oder vor Ort bei der Agentur für Arbeit. Halte Ausweis, Unterlagen zum Arbeitsverhältnis und, wenn vorhanden, die Arbeitsbescheinigung bereit.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Beitrag Arbeitslos melden.
Wenn du nach der Elternzeit zurückkehrst, beachte die Besonderheiten zur Frist und lies den Beitrag Arbeitslos nach Elternzeit.
Für Regelleistungen und Kombinationen mit Qualifizierung hilft dir der Beitrag Bürgergeld.
Kleiner Tipp für deinen Start
Dokumentiere Gespräche und bewahre Termine, Schreiben und Nachweise auf. Frage früh nach, welche Förderungen zu deiner Situation passen und notiere dir, was vereinbart wurde.
Schritt 2: Finde deinen Weg.
Was benötigst du wirklich? Wie triffst du eine gute Entscheidung?
Möchtest du im gleichen Job weiterarbeiten?
Wenn du schnell wieder in eine ähnliche Anstellung willst, ist Klarheit über dein Profil entscheidend. Was hat zuletzt gut funktioniert und wo möchtest du nachschärfen? Ein kurzes, fokussiertes Coaching hilft, Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren, Argumente zu schärfen und zügig in Gespräche zu kommen für einen schnellen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
- Ziel ist ein schneller, passender Wiedereinstieg.
- Typische Stellschrauben sind Lebenslauf, Anschreiben und Interviewtraining.
- Prüfe, ob ein AVGS für Einzelcoaching möglich ist.
Planst du, dich in deiner Richtung weiterzuentwickeln?
Du bleibst im Berufsfeld, möchtest dich aber fachlich heben. Dann ist eine zertifizierte Weiterbildung sinnvoll. Sie schließt Wissenslücken, bringt dir anerkannte Nachweise und stärkt dein Profil im Wettbewerb.
- Denk an Zertifikate, Tools und Trends in deinem Feld.
- Grundlage für die Förderung ist oft ein Bildungsgutschein.
Unsere Weiterbildungen für dich
Suchst du einen ganz anderen Job? Oder brauchst du überhaupt erst mal einen anerkannten Berufsabschluss?
Wenn du neu anfangen willst, führt der Weg häufig über eine Umschulung mit anerkanntem Abschluss. Wichtig sind Eignung, realistische Zielrolle und ein Fahrplan, der Praxisphasen und Prüfung abbildet. Unsere kostenlose Beratung klärt, ob das Ziel zu deinen Stärken und Interessen passt.
- Prüfe Anforderungen des neuen Berufs.
- Für die Finanzierung kommt ein Bildungsgutschein infrage.
Schritt 3: Welche Förderung passt zu dir?
Voraussetzungen: Was prüft deine Ansprechperson?
Ob du Coaching, Weiterbildung oder Umschulung gefördert bekommst, hängt von deiner Situation und dem Ziel ab: Bringt dich die Maßnahme voraussichtlich in Arbeit und passt sie zu deinem Profil? Deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüft das und achtet außerdem darauf, dass die Maßnahme zertifiziert (AZAV) ist.
Worauf es in der Regel ankommt
- Du hast ein klares Ziel: schneller Wiedereinstieg, fachliche Weiterentwicklung oder Berufswechsel.
- Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, um dieses Ziel zu erreichen.
- Deine Voraussetzungen passen: Vorwissen, Sprache, Zeitfenster (Voll-/Teilzeit), Praxisanteile.
- Die Maßnahme ist zugelassen (AZAV-zertifiziert) und bei einem anerkannten Träger, wie BBQ.
- Arbeitsmarkt-Relevanz: Die Maßnahme verbessert nachweislich deine Chancen am Arbeitsmarkt (z. B. Abschluss, Zertifikat, gefragte Kompetenzen).
- Du wirkst mit: Meldungen, Unterlagen, Termine und Fristen werden eingehalten.
Tipp
Komm mit einem kurzen Plan ins Gespräch: Wo willst du hin, welche Maßnahme hilft dir dabei und warum? Das erleichtert die Entscheidung – und beschleunigt oft den Start. Gerne unterstützen wir dich dabei, diesen Plan zu erstellen.
Gleicher Job. Coaching als Turbo.
Wenn der schnelle Wiedereinstieg im Fokus steht, bringt dich ein individuelles Coaching nach vorn. Wir arbeiten an Profil, Bewerbungsstrategie und Gesprächssicherheit, damit du zügig ein Angebot erhältst. Häufig wird das über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert. Frage danach bei deiner Ansprechperson.
- AVGS für Einzelcoaching prüfen.
- Termine eng takten, damit Momentum entsteht.
- Passende Coaching-Angebote bei BBQ auswählen.
Gleiche Richtung. Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
Für fachliche Vertiefung und aktuelle Nachweise ist der Bildungsgutschein das passende Instrument. Er fördert zertifizierte Weiterbildungen und übernimmt in der Regel Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Wir unterstützen dich bei der Begründung, der Kurswahl und den Unterlagen für den Antrag.
- Bedarf begründen und Kurs auswählen.
- Bildungsgutschein bei der Agentur beantragen.
- Starttermin und Bildungsträger auswählen.
Neuer Beruf. Umschulung mit Bildungsgutschein.
Bei einem Neustart führt oft eine abschlussbezogene Umschulung zum Ziel. Du erwirbst einen anerkannten Berufsabschluss. Wir prüfen Eignung, planen Praxisphasen und bereiten dich auf Prüfung und Einstieg vor.
- Zielberuf und Eignung klären.
- Bildungsgutschein beantragen.
- Praxis und Prüfung rechtzeitig organisieren.
On top: Welche Zusatzleistungen sind möglich?
Je nach Maßnahme kannst du noch zusätzliche finanzielle Unterstützungen erhalten. Dazu zählen Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie, die deinen Einsatz honorieren.
Zusätzlich können Zuschüsse für Kinderbetreuung, Fahrtkosten oder Lernmittel möglich sein. Kläre das früh mit deiner Ansprechperson, damit nichts verloren geht.
Denke an deinen ALG-1-Anspruch
In vielen Fällen zählt die Zeit während einer geförderten Umschulung nicht mit. Hol dir dazu eine verbindliche Bestätigung von der Agentur für Arbeit.
Was heißt das konkret?
Wenn deine Umschulung von der Agentur für Arbeit gefördert wird, kann es sein, dass dein noch verbleibender ALG-1-Zeitraum während der Schulung nicht weiter aufgebraucht wird. Vereinfacht: Dein „ALG-1-Guthaben“ bleibt stehen, solange die Umschulung läuft – danach kann noch Anspruch übrig sein.
Kurzes Beispiel
Du hast noch 6 Monate ALG‑1‑Anspruch. Startest du eine geförderte Umschulung, kann diese Zeit während der Maßnahme nicht von den 6 Monaten abgehen. Nach der Schulung können die 6 Monate (ganz oder teilweise) noch verfügbar sein.
Wichtig: Das gilt nicht automatisch in jedem Fall – deshalb unbedingt bestätigen lassen.
So klärst du das sicher (bei deinem Termin):
- Sag genau, welche Umschulung du machst und dass sie gefördert wird.
- Frag wörtlich: „Wird mein ALG-1-Anspruch während der Umschulung weiter verbraucht oder ruht er?“
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung (z. B. im Bewilligungsbescheid oder per Vermerk).
- Heb die Bestätigung gut auf.
Hinweis
Regeln können je nach Situation variieren. Verlass dich daher nicht auf allgemeine Aussagen – die verbindliche Bestätigung deiner Agentur für Arbeit ist entscheidend.
So läuft es mit BBQ.
Was passiert nach deiner Entscheidung für ein Angebot von BBQ?
Wir beginnen mit einem kurzen Erstgespräch. Dabei klären wir Ziel, Lebenssituation und Zeitfenster. Anschließend schlagen wir dir Coaching, Weiterbildung oder Umschulung vor. Falls erforderlich, können wir dir auch zunächst einen Sprachkurs anbieten. Alle unsere Angebote sind AZAV-zugelassen. Für den Antrag bereiten wir Begründungen und Nachweise vor, damit die Entscheidung deiner Ansprechperson leichter fällt.
- Erstgespräch und Zielklärung.
- Auswahl des passenden Angebots.
- Unterstützung beim Antrag.
- Fester Starttermin und klare nächste Schritte.
Was bekommst du bei BBQ?
Wir haben über 25 Jahre Erfahrung mit geförderten Bildungsangeboten und haben schon tausende Menschen wieder erfolgreich in Arbeit gebracht.
Bei uns stehst du im Mittelpunkt. Du hast eine persönliche Ansprechperson, die dich durch den Prozess begleitet. Wir planen realistisch, stimmen Termine auf deinen Alltag ab und helfen bei Formalitäten.
Wir beraten dich kostenlos.
Weiterführende Quellen
Meldung „arbeitssuchend/arbeitslos“
- BA – Arbeitslos melden (Fristen, Ablauf, online/vor Ort). (Bundesagentur für Arbeit)
- BA – Arbeitslosengeld (Schnelleinstieg: arbeitsuchend/arbeitslos melden, ALG beantragen). (Bundesagentur für Arbeit)
Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung
- BA – Bildungsgutschein (Voraussetzungen, Kostenübernahme, Antrag). (Bundesagentur für Arbeit)
- BA – Förderung der beruflichen Weiterbildung (Überblick, Zuständigkeiten ab 2025). (Bundesagentur für Arbeit)
- BMAS – Förderung der beruflichen Weiterbildung (u. a. Fahr- & Kinderbetreuungskosten). (BMAS)
- SGB III § 81 (Rechtsgrundlage „Förderung beruflicher Weiterbildung“). (Sozialgesetzbuch SGB)
AVGS / Coaching
- BA – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Ablauf, Einsatz im Coaching). (Bundesagentur für Arbeit)
Bürgergeld + Weiterbildungsgeld / Prämien
- Bundesregierung – Bürgergeld-FAQ (Weiterbildungsgeld 150 €/Monat). (Bundesregierung.de)
- SGB III § 87a (Weiterbildungsprämie 1.000 €/1.500 € und Weiterbildungsgeld 150 €). (Sozialgesetzbuch SGB)
ALG I während Weiterbildung/Umschulung (Restanspruch, „Verbrauch“)
- SGB III § 144 (ALG bei beruflicher Weiterbildung – Anspruchstatbestand). (Sozialgesetzbuch SGB)
- SGB III § 148 (Minderung/Verlängerung der Anspruchsdauer; Schutzklauseln). (Gesetze im Internet)
- BA – Merkblatt für Arbeitslose (Kapitel: ALG bei beruflicher Weiterbildung, Ruhen/Minderung). (Bundesagentur für Arbeit)
- mein NOW – Verlängerung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Erhöhung auf 90 Tage bei < 90 Resttagen; BA-Portal). (mein-now.de)