Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r
Umschulung Verwaltungs­fachangestellte:r

Weiterbildung
Vor Ort
Wuppertal
Sicherheits- und Brandschutz­beauftragte:r Übernimm Verantwortung für dein Unternehmen.

BBQ Weiterbildung Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r
  • inkl. Prüfung und Zertifikat „Sicherheits­beauftragte:r“
  • inkl. Prüfung und Zertifikat „Brandschutz­beauftragte:r“
  • inkl. Prüfung und Zertifikat "Fach­kraft für Rauch­warn­melder"
  • Förderung über BGS
  • inkl. Prüfung und Zertifikat „Sicherheits­beauftragte:r“
  • inkl. Prüfung und Zertifikat „Brandschutz­beauftragte:r“
  • inkl. Prüfung und Zertifikat "Fach­kraft für Rauch­warn­melder"
  • Förderung über BGS

Mach dich unentbehrlich als Sicherheits- und Brandschutz­beauftragte:r.

Hast du schon berufliche Erfahrung im Handwerk? Ist dir das Wohlergehen deiner Kolleg:innen wichtig? Durch eine Weiterbildung zur/zum Sicherheits- und Brand­schutz­beauftragten bei BBQ in Wuppertal, hast du die Möglichkeit, dich künftig noch mehr auf den Arbeitsschutz zu fokussieren. 

  • erfahrene Dozent:innen vor Ort
  • Unterstützung durch Coach bei Bedarf
  • Gemeinsam wachsen – in einer vertrauensvollen Lern­atmosphäre
  • gut mit ÖPNV erreichbar

Wann muss ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r bestellt werden?

Grundsätzlich muss erst einmal geklärt werden, dass Sicherheitsbeauftragte:r und Brandschutzbeauftragte:r zwei verschiedene Funktionen haben. Nun hast du jedoch bei BBQ die Möglichkeit, beide Zertifizierungen in einer Weiterbildung zu erhalten. Bei beiden handelt es sich um eine beratende Tätigkeit. Verantwortlich für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist die / der jeweilige Unternehmer:in oder Geschäftsführer:in.

Wann ein:e Sicherheitsbeauftragte:r berufen werden muss, ist im § 22 des Sozialgesetzbuches VII beschrieben. Im Normalfall muss in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigen ein:e Sicherheitsberater:in berufen werden. Abweichungen davon sind möglich – zum Beispiel in Abhängigkeit vom Gefährdungsgrad für die Mitarbeiter:innen.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist hingegen nur notwendig, wenn ein Genehmigungsverfahren durch das Baurecht nötig wird. Jeder Unternehmer ist aber durch das Arbeitsschutzgesetz dazu aufgefordert, für die Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter:innen zu sorgen. Auch im Bereich des Brandschutzes.

Was macht ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r?

Wenn du zur / zum Sicherheitsbeauftragten berufen wirst, stimmst du dich in dieser Funktion eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) als auch mit der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt ab. Dein Rat ist bei der Geschäftsführung gefragt, wenn es um Berufskrankheiten, Gesundheitsrisiken oder dem Vorbeugen von Arbeitsunfällen geht. Du arbeitest im Arbeitsschutzausschuss oder bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen mit und bist bei Betriebsbegehungen dabei. Als
Sicherheitsbeauftragte:r können dir zum Beispiel folgende Aufgaben angetragen werden:

  • Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen auf Mängel überprüfen bzw. Mängel beseitigen lassen,
  • auf technische Mängel und daraus resultierende Unfallgefahren hinweisen,
  • auf Arbeits- und Brandschutzbestimmungen sowie deren Einhaltung achten,
  • sich für Kolleg:innen stark zu machen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen (u.a. neue Mitarbeiter:innen, Schwangere oder Jugendliche),
  • an der Erarbeitung und Pflege eines Arbeitsmittelschutzverzeichnis oder Arbeitsschutzmanagementsystems mitarbeiten.

Bei der Bestellung einer / eines Sicherheitsbeauftragten sollten stets die / der jeweilige Vorgesetzte, die Personalabteilung als auch die Mitarbeiter:innenvertretung mit einbezogen werden. Die Bestellung sollte jeder / jedem Mitarbeiter:in im Unternehmen zeitnah mitgeteilt werden.
Die Aufgaben einer / eines Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV-Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ beschrieben. Es sind können zum Beispiel folgende Tätigkeiten anfallen:

  • Brandschutzordnung erarbeiten und weiter fortschreiben,
  • Beratung zu Arbeiten mit Brandgefahr sowie beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
  • Mitwirkung beim Ermitteln von Brand– und Explosionsgefahren,
  • Brandschutzkonzept mit umsetzen,
  • Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne sowie Alarmpläne aktuell halten,
  • an der Beseitigung von Mängeln mitwirken.

Was genau ein:e Brandschutzbeauftragte:r zu tun hat, sollte von der / vom Arbeitgeber:in schriftlich definiert werden. Das Unternehmen sollte den Brandschutzbeauftragten schriftlich bestellen und er sollte der Geschäftsführung unterstellt sein.

Wie kann ich mich zum Sicherheits- und Brandschutz­beauftragter weiterbilden?

Um ein Zertifikat als Sicherheitsbeauftragte:r und als Brandschutzbeauftragte:r zu erhalten, sind normalerweise auch zwei Weiterbildungen notwendig. Im Laufe der Doppelqualifikation zur / zum Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten bei BBQ in Wuppertal kannst du gleich beide Qualifikationen erlangen. Unsere engagierten Dozent:innen vermitteln dir im Präsenzunterricht vor Ort praxisbezogenes Wissen, damit du gut auf deine kommenden Aufgaben als Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r vorbereitet sind. Dabei untergliedert sich die Weiterbildung in drei Teile, die auf einander aufbauen:

  • Ausbildung zur / zum Sicherheitsbeauftragten,
  • Ausbildung zur / zum Brandschutzbeauftragten,
  • Erste-Hilfe-Lehrgang.

Mittels der erhaltenen Zertifikate kannst du dein neu erworbenes Wissen bei deinem Arbeitgeber künftig nachweisen. Die im Unterricht behandelten Themen kannst du unter „Inhalte der Weiterbildung“ finden.

Wo werden Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte benötigt?

Im Prinzip werden Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte in fast jedem Unternehmen benötigt. Dabei ist es vollkommen egal, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden bereits eingangs kurz erwähnt. Je höher das Gefährdungspotenzial für das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen ist, umso wichtiger ist es, dass ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r tätig wird. Besonders in folgenden Branchen ist dies sehr wichtig:

  • in der Industrie,
  • im Baugewerbe,
  • im Transport- und Speditionswesen,
  • im Dienstleistungssektor,
  • im Handwerk.

Solltest du der Auffassung sein, diese Weiterbildung könnte deine bisherigen beruflichen Erfahrungen sehr gut ergänzen, dann ruf bei uns an, schreibe uns oder komm persönlich vorbei. Unsere Kolleg:innen beraten dich sehr gerne.

Beratung vereinbaren

Inhalte der Weiterbildung

Phase 1

Ausbildung zur / zum Sicherheitsbeauftragten

Während der Grundausbildung gemäß § 22 SGB VII und § 20 DGUV 211-042 vom März 2017 erwirbst du Kenntnisse aus den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in folgenden Themengebieten:

  • Gesetzliche Vorgaben zu Arbeitsschutz und -sicherheit
  • Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfalluntersuchung
  • Grundlagen der Unterweisung
  • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
  • Grundlagen des Umgangs mit Gefahrstoffen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
  • Verkehrssicherheit, Transport und Logistik
  • Zusammenarbeit mit Fremdfirmen im Betrieb
  • Verkehrssicherungspflichten

Am Ende erwartet dich eine schriftliche Prüfung und du erhältst das Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte:r“, das du bei zukünftigen Arbeitgeber:innen vorweisen kannst.

45 U.-Std.
Phase 2

Ausbildung zur / zum Brandschutzbeauftragten

Die Ausbildung zur / zum Brandschutzbeauftragten erfolgt gemäß den Richtlinien von vfdb, DGUV 205-003 vom Dezember 2020 und VdS und umfasst praktische und theoretische Inhalte und Übungen. Während des Lehrgangs konzentrieren wir uns auf die Bereiche:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Grundlagen des Brennens und Löschens
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutzmanagement
  • Behörden, Feuerwehren, Versicherer
  • Rauchwarnmelder
  • Praktische Übungen mit Feuerlöscher

In der Abschlussprüfung stellst du dein theoretisches und praktisches Wissen unter Beweis und erhältst im Anschluss daran das Zertifikat „Brandschutzbeauftragte:r“. Du kannst auch noch das Zertifikat als „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erwerben.

117 U.-Std.
Phase 3

Erste-Hilfe Lehrgang

Ergänzt wird die Weiterbildung zum bzw. zur Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten durch einen Erste-Hilfe-Lehrgang. Hier lernst du, worauf es im Ernstfall ankommt und was du in Notfällen beachten solltest. Auch die Dokumentationspflichten und korrekte Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistungen sind Bestandteil des zweitägigen Seminars.

18 U.-Std.

Beratungstermin vereinbaren

Termine, Dauer und Maßnahmenummer

Starttermin

Auf Anfrage

Dauer

20 Tage (180 U.-Std.)

Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr

Maßnahmenummer

  • wird beantragt

Zielgruppe, Voraussetzungen und Förderung

Zielgruppe

Fachkräfte im Industrie- und Dienstleistungssektor sowie im Handwerk, die Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen möchten.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung.

Finanzielle Förderung

Du kannst eine Förderung für die Weiterbildung zur/zum Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten in Hamburg bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter über einen Bildungs­gutschein, den Berufs­genossenschaften bzw. Unfall­kassen, der Deutschen Renten­versicherung und dem Berufs­förderungs­dienst der Bundes­wehr (BFD) beantragen oder das Programm WeGebAU nutzen.

Kontakt

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BBQ Dieter Korten

Dieter Korten
Wuppertal
c/o Codeks Moritzstr. 14
42117 Wuppertal

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