Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Umschulungen?
Umschulung vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Die Finanzierung einer Umschulung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit erfolgt in der Regel über einen Bildungsgutschein. Erwerbstätige oder auch Berufsrückkehrer:innen können auch über eine Bildungsprämie gefördert werden. Die Umschüler:innen sollten
- für die jeweilige Umschulung geeignet sein,
- eine abgeschlossene Ausbildung oder 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,
- durch die Umschulung tatsächlich eine neue berufliche Perspektive eröffnet bekommen.
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit ist eine „Kann-Bestimmung“. Potentielle Umschüler:innen sollten
- bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und
- dringend auf die Umschulung angewiesen sein.
Wer bezahlt eine Umschulung nach einer Krankheit?
Wenn du nach einer Krankheit oder einem Unfall, durch eine Allergie oder durch Burnout nicht mehr in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben, besteht die Möglichkeit, eine Umschulung durch
- die Rentenversicherung,
- die Agentur für Arbeit oder
- die Berufsgenossenschaft
finanzieren zu lassen. Durch die Rentenversicherung kannst du eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation gefördert bekommen. Dafür musst du mindestens 15 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben oder bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Solltest du weniger als 15 Jahre Beiträge gezahlt haben, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für eine Umschulung lediglich dann, wenn deine Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde.
Wie beantrage ich eine Umschulung?
Du kannst natürlich erst einmal selber aktiv werden und dir eine für dich passende Umschulung suchen. Oder du besprichst deinen Umschulungsbedarf mit deiner zuständigen Ansprechpartner:in
- beim Jobcenter,
- bei der Agentur für Arbeit,
- bei der Rentenversicherung,
- bei der Berufsgenossenschaft oder
- beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
Wenn du dich zum Beispiel für eine Umschulung als Fachinformatiker:in, als Medizinische:r Fachangestellte:r oder für eine kaufmännische Umschulung entschieden hast, kannst du gerne in eine unserer BBQ-Niederlassungen vor Ort kommen. Wir beraten dich umfassend bezüglich der Rahmenbedingungen und Zugangsvoraussetzungen. Mit den Informationen zu deiner Wunsch-Umschulung gehst du anschließend zu einer der oben genannten Einrichtungen und beantragst die Förderung. Je nach Förderer erhältst du dann einen:
- Bildungsgutschein (Jobcenter / bei der Agentur für Arbeit),
- Bewilligungsbescheid (Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft),
- Antrag auf BFD-Anspruch (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr).
Damit kommst du anschließend zu deiner / deinem persönlichen BBQ-Ansprechpartner:in, um alle Details deiner Umschulung zu besprechen und zu klären. Nutze Deine Chance und werde als gefragte Fachkraft mit einem neuen anerkannten Berufsabschluss erfolgreich.