Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Umschulungen?
Möglichkeiten der finanziellen Förderung für deine Umschulung
Du kannst für deine Umschulung in Hamburg bei der Agentur für Arbeit / beim Jobcenter eine Förderung über einen Bildungsgutschein beantragen oder die Förderungsangebote der Deutschen Rentenversicherung, des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr, der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse in Anspruch nehmen. Für die Förderung deiner Umschulung vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung von Umschulungen erfolgt vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit meist über einen Bildungsgutschein. Wer im Arbeitsprozess steht oder in den Beruf zurückkehren möchte, kann auch mittels Bildungsprämie gefördert werden. Als Umschüler:in solltest du
- für die von dir gewünschte Umschulung geeignet sein,
- über einen Berufsabschluss oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen,
- nach der Umschulung eine realistische neue berufliche Perspektive haben.
Eine Finanzierung deiner Umschulung durch die Agentur für Arbeit ist eine „Kann-Bestimmung“. Du solltest
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- eine Berufsausbildung erfolgreich beendet haben und
- unbedingt auf eine Umschulung angewiesen sein.
Eine Übersicht zu den Voraussetzungen für die Förderung mittels Bildungsgutschein findest du unter https://www.bbq.de/fragen-und-antworten-rund-um-den-bildungsgutschein/
Bis zu 2.500 Euro Weiterbildungsprämie bei erfolgreichem Abschluss der Umschulung
Wenn du diese Umschulung von deinem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit finanziert bekommst, kannst du nach dem erfolgreichen Abschluss einer unserer Umschulungen bis zu 2.500 EUR Weiterbildungsprämie erhalten. Hierzu musst du die Abschlussprüfung vor der prüfenden Stelle erfolgreich bestehen und im Anschluss an die Umschulung einen Nachweis hierüber bei deinem Kostenträger vorlegen. Wird für deinen Umschulungsberuf keine Zwischenprüfung angeboten, erhältst du immerhin noch 1.500 EUR für das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung vom Staat.
Weiterbildungsgeld ab 01.07.2023:
Durch das Weiterbildungsgeld sollen geringqualifizierte Bezieher:innen von Bürgergeld auf ihrem Weg zum Berufsabschluss gefördert werden. So wird der Zugang auch zu besonders gefragten Berufen leichter gemacht. Wenn du ab dem 01.07.2023 an einer Umschulung mit Berufsabschluss im Sinne von SGB II und III teilnimmst, erhältst du ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 EUR. Voraussetzung ist, dass du arbeitslos bist oder aufstockende Leistungen nach SGB II beziehst.