Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r
Umschulung Verwaltungs­fachangestellte:r

Weiterbildung Sicherheits- & Brandschutz­beauftragter /-beauftragte Hamburg Übernimm Verantwortung für dein Unternehmen.

BBQ Weiterbildung Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r
  • Inkl. Prüfung und Zertifikat „Sicherheits­beauftragte:r“
  • Inkl. Prüfung und Zertifikat „Brandschutz­beauftragte:r“
  • Inkl. Prüfung und Zertifikat "Fachkraft für Rauch­warnmelder"
  • Förderung über AVGS
  • Inkl. Prüfung und Zertifikat „Sicherheits­beauftragte:r“
  • Inkl. Prüfung und Zertifikat „Brandschutz­beauftragte:r“
  • Inkl. Prüfung und Zertifikat "Fachkraft für Rauch­warnmelder"
  • Förderung über AVGS

Werde zur/zum Held:in deines Unternehmens als Sicher­heits- und Brand­schutzbeauftragte:r

Du schaust über den Tellerrand und hast einen Schulterblick für deine Kolleg:innen? Dann ist die Weiterbildung zur/zum Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten bei BBQ in Hamburg eine hervorragende Möglichkeit für dich, um sich für die Interessen deiner Kolleg:innen stark zu machen und sich für künftige Aufgaben im Unternehmen zu empfehlen.

  • erfahrene Dozent:innen vor Ort
  • Unterstützung durch Coach bei Bedarf
  • familiäre Lernatmosphäre
  • gut mit ÖPNV erreichbar

Ab wann ist ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r erforderlich?

Um diese Frage zu beantworten ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass sowohl die/der Sicherheitsbeauftragte als auch die/der Brandschutzbeauftragte zwei eigenständige Qualifikationen sind. Und beide werden jeweils als Ehrenamt ausgeübt. In beiden Fällen gilt auch, dass die jeweils Beauftragten lediglich eine beratende Funktion haben und nicht weisungsberechtigt sind. Die Verantwortung liegt stets beim Unternehmen.

Welche Unternehmen müssen eine:n Sicherheitsbeauftragte:n bestellen?

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten haben in der Regel eine:n Sicherheitsbeauftragte:n zu bestellen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im § 22 des Sozialgesetzbuches VII. Je nach den Gefahren für Gesundheit und Leben der Mitarbeiter:innen kann der Unfallversicherungsträger die Anzahl der notwendigen 20 Beschäftigen erhöhen oder verringern. Wieviel Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen zu bestellen hat, regelt § 20 Absatz 1 der GUV-VA1. Dies richtet sich nach Anzahl der Mitarbeiter:innen und Art des Unternehmens.

In welchen Unternehmen ist ein:e Brandschutzbeauftragte:r notwendig?

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist baurechtlich nur nötig, wenn dies ein Genehmigungsverfahren erfordert. Laut Arbeitsrecht gibt es keine verbindliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragte:n. Jedoch sind Arbeitgeber:innen laut Arbeitsschutzgesetz aufgefordert, ihrer Fürsorgepflicht für den Schutz von Leib und Leben ihrer Beschäftigten auch in Bezug auf den Brandschutz nachzukommen. Dabei ist es dem Unternehmen überlassen, ob er diese Verantwortung selber wahr nimmt oder delegiert.

Welche Aufgaben hat ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r?

Sicherheitsbeauftragte unterstützen und beraten das Unternehmen bei bzw. zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken, Berufskrankheiten sowie zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt. Sie wirken mit im Arbeitsschutzausschuss, bei Unfalluntersuchungen oder Betriebsbegehungen. Folgende Aufgaben können unter anderem von Sicherheitsbeauftragten wahrgenommen werden:

  • auf Mängel bei technischen Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen hinweisen bzw. deren Beseitigung veranlassen,
  • auf Unfallgefahren sowie technische Mängel hinweisen,
  • auf die Einhaltung von Arbeits- und Brandschutz achten,
  • sich um besonders betreuungsbedürftige Kolleg:innen kümmern (z. B. neue Mitarbeiter:innen, Jugendliche, Schwangere).
  • Pflegen eines Arbeitsmittelschutzverzeichnisses und eines Arbeitsschutzmanagementsystems.

Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten sollte in Abstimmung mit der Personalabteilung, der Mitarbeiter:innenvertretung und der/des jeweiligen Vorgesetzten erfolgen. Die Ernennung sollte allen Mitarbeiter:innen zeitnah bekannt gegeben werden.

Die Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragte:n sind in der DGUV-Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ beschrieben. Darunter können unter anderem folgende Tätigkeiten fallen:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung,
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand– und Explosionsgefahren,
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne aktuell und nutzbar sind,
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.

Brandschutzbeauftragte sollten der/dem Arbeitgeber:in unmittelbar unterstellt sein und von diesem schriftlich bestellt werden. Dabei sind der Zuständigkeitsbereich, die konkreten Aufgaben und die Rahmenbedingungen festzulegen.

Wie werde ich Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r?

Wer Sicherheitsbeauftragte:r und Brandschutzbeauftragte:r werden will, muss man normalerweise zwei separate Qualifizierungen absolvieren. Die Doppelqualifizierung zum Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten bei BBQ in Hamburg ermöglicht dir den Erwerb gleich beider Qualifikationsnachweise.

Diese zwei Qualifikationsnachweise sind bei Unternehmen im Industrie- und Dienstleistungssektor gleichermaßen gefragt. Zur qualifizierten Bewältigung der verantwortungsvollen Tätigkeit in diesem Bereich vermitteln dir unsere Dozent:innen praxisnahe Kenntnisse aus beiden Bereichen. Die Weiterbildung besteht aus drei Teilen, die aufeinander aufbauen und jeweils mit einer eigenen Prüfung enden:

  • Ausbildung zur/zum Sicherheitsbeauftragte:n,
  • Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragte:n,
  • zweitägiger Erste-Hilfe-Lehrgang.

Die erworbenen Kenntnisse werden am Ende eines jeden Themenblocks in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung geprüft und mit einem Zertifikat für zukünftige Arbeitgeber dokumentiert. Detailliertere Inhalte findest du unter „Inhalte der Weiterbildung“.

In welchen Bereichen bzw. Unternehmen werden Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r benötigt?

Grundsätzlich können Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte in Unternehmen sämtlicher Wirtschaftsbereiche bestellt werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu wurden bereits am Anfang aufgeführt. Vor allem in Unternehmen und Bereichen, in denen ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für die Beschäftigten, Umwelt und Sachwerte besteht, ist die Arbeit von Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten besonders wichtig. Dies trifft insbesondere auf Unternehmen in den Bereichen

  • Industrie,
  • Baugewerbe,
  • Transport- und Spedition,
  • Dienstleistungssektor sowie im
  • Handwerk zu.

Wenn du weitere Fragen rund um die Weiterbildung zur Elektro­fachkraft für festgelegte Tätigkeiten hast oder dich über die Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten für diese Weiterbildung informieren möchtest, steht dir unser Team in Hamburg gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktiere uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.

Beratung vereinbaren

Inhalte der Weiterbildung

Phase 1

Ausbildung zur / zum Sicherheitsbeauftragten

Während der Grundausbildung gemäß § 22 SGB VII und § 20 DGUV 211-042 vom März 2017 erwerben Sie Kenntnisse aus den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in nachfolgenden Themengebieten:

  • Gesetzliche Vorgaben zu Arbeitsschutz und -sicherheit
  • Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfalluntersuchung
  • Grundlagen der Unterweisung
  • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
  • Grundlagen des Umgangs mit Gefahrstoffen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
  • Verkehrssicherheit, Transport und Logistik
  • Zusammenarbeit mit Fremdfirmen im Betrieb
  • Verkehrssicherungspflichten

Die erworbenen Kenntnisse werden am Ende in einer schriftlichen Prüfung geprüft und mit dem Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte:r“ für zukünftige Arbeitgeber dokumentiert.

45 U.-Std.
Phase 2

Ausbildung zur / zum Brandschutzbeauftragten

Die Ausbildung zum bzw. zur Brandschutzbeauftragten erfolgt gemäß den Richtlinien von vfdb, DGUV 205-003 vom Dezember 2020 und VdS und umfasst sowohl praktische als theoretische Inhalte und Übungen. Während des Lehrgangs erwerben Sie Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Grundlagen des Brennens und Löschens
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutzmanagement
  • Behörden, Feuerwehren, Versicherer
  • Rauchwarnmelder
  • Praktische Übungen mit Feuerlöscher

In der Abschlussprüfung stellen Sie sowohl theoretisch als auch praktisch Ihr Wissen unter Beweis und erhalten im Anschluss daran das Zertifikat „Brandschutzbeauftragte:r“. Darüber hinaus kannst du in diesem Modul das Zertifikat als "Fachkraft für Rauchwarnmelder" erwerben.

117 U.-Std.
Phase 3

Erste-Hilfe Lehrgang

Ergänzt wird die Weiterbildung zum bzw. zur Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten durch einen Erste-Hilfe-Lehrgang. Hier lernen Sie, worauf es im Ernstfall ankommt und was Sie in Notfällen beachten sollten. Auch die Dokumentationspflichten und korrekte Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistungen sind Bestandteil des zweitägigen Seminars.

18 U.-Std.

Beratungstermin vereinbaren

Termine, Dauer und Maßnahmenummer

Starttermin

Auf Anfrage

Dauer

20 Tage (180 U.-Std.)

Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr

Maßnahmenummer
 

  • wird beantragt

Zielgruppe, Voraussetzungen und Förderung

Zielgruppe

Fachkräfte im Industrie- und Dienstleistungssektor sowie im Handwerk, die Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen möchten.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung.

Finanzielle Förderung

Du kannst eine Förderung für die Weiterbildung zur/zum Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten in Hamburg über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einem Bildungs­gutschein (BGS) der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, den Berufs­genossenschaften bzw. Unfall­kassen, der Deutschen Renten­versicherung und dem Berufs­förderungs­dienst der Bundes­wehr (BFD) beantragen.

Kontakt

Kontakt
BBQ Andreas Kupski

Andreas Kupski
Hamburg Hammerbrook
Wendenstraße 25
20097 Hamburg

040 23858310
hamburg@bbq.de

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