Ab wann ist ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r erforderlich?
Um diese Frage zu beantworten ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass sowohl die/der Sicherheitsbeauftragte als auch die/der Brandschutzbeauftragte zwei eigenständige Qualifikationen sind. Und beide werden jeweils als Ehrenamt ausgeübt. In beiden Fällen gilt auch, dass die jeweils Beauftragten lediglich eine beratende Funktion haben und nicht weisungsberechtigt sind. Die Verantwortung liegt stets beim Unternehmen.
Welche Unternehmen müssen eine:n Sicherheitsbeauftragte:n bestellen?
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten haben in der Regel eine:n Sicherheitsbeauftragte:n zu bestellen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im § 22 des Sozialgesetzbuches VII. Je nach den Gefahren für Gesundheit und Leben der Mitarbeiter:innen kann der Unfallversicherungsträger die Anzahl der notwendigen 20 Beschäftigen erhöhen oder verringern. Wieviel Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen zu bestellen hat, regelt § 20 Absatz 1 der GUV-VA1. Dies richtet sich nach Anzahl der Mitarbeiter:innen und Art des Unternehmens.
In welchen Unternehmen ist ein:e Brandschutzbeauftragte:r notwendig?
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist baurechtlich nur nötig, wenn dies ein Genehmigungsverfahren erfordert. Laut Arbeitsrecht gibt es keine verbindliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragte:n. Jedoch sind Arbeitgeber:innen laut Arbeitsschutzgesetz aufgefordert, ihrer Fürsorgepflicht für den Schutz von Leib und Leben ihrer Beschäftigten auch in Bezug auf den Brandschutz nachzukommen. Dabei ist es dem Unternehmen überlassen, ob er diese Verantwortung selber wahr nimmt oder delegiert.
Welche Aufgaben hat ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r?
Sicherheitsbeauftragte unterstützen und beraten das Unternehmen bei bzw. zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken, Berufskrankheiten sowie zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt. Sie wirken mit im Arbeitsschutzausschuss, bei Unfalluntersuchungen oder Betriebsbegehungen. Folgende Aufgaben können unter anderem von Sicherheitsbeauftragten wahrgenommen werden:
- auf Mängel bei technischen Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen hinweisen bzw. deren Beseitigung veranlassen,
- auf Unfallgefahren sowie technische Mängel hinweisen,
- auf die Einhaltung von Arbeits- und Brandschutz achten,
- sich um besonders betreuungsbedürftige Kolleg:innen kümmern (z. B. neue Mitarbeiter:innen, Jugendliche, Schwangere).
- Pflegen eines Arbeitsmittelschutzverzeichnisses und eines Arbeitsschutzmanagementsystems.
Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten sollte in Abstimmung mit der Personalabteilung, der Mitarbeiter:innenvertretung und der/des jeweiligen Vorgesetzten erfolgen. Die Ernennung sollte allen Mitarbeiter:innen zeitnah bekannt gegeben werden.
Die Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragte:n sind in der DGUV-Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ beschrieben. Darunter können unter anderem folgende Tätigkeiten fallen:
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung,
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand– und Explosionsgefahren,
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne aktuell und nutzbar sind,
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.
Brandschutzbeauftragte sollten der/dem Arbeitgeber:in unmittelbar unterstellt sein und von diesem schriftlich bestellt werden. Dabei sind der Zuständigkeitsbereich, die konkreten Aufgaben und die Rahmenbedingungen festzulegen.
Wie werde ich Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r?
Wer Sicherheitsbeauftragte:r und Brandschutzbeauftragte:r werden will, muss man normalerweise zwei separate Qualifizierungen absolvieren. Die Doppelqualifizierung zum Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten bei BBQ in Hamburg ermöglicht dir den Erwerb gleich beider Qualifikationsnachweise.
Diese zwei Qualifikationsnachweise sind bei Unternehmen im Industrie- und Dienstleistungssektor gleichermaßen gefragt. Zur qualifizierten Bewältigung der verantwortungsvollen Tätigkeit in diesem Bereich vermitteln dir unsere Dozent:innen praxisnahe Kenntnisse aus beiden Bereichen. Die Weiterbildung besteht aus drei Teilen, die aufeinander aufbauen und jeweils mit einer eigenen Prüfung enden:
- Ausbildung zur/zum Sicherheitsbeauftragte:n,
- Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragte:n,
- zweitägiger Erste-Hilfe-Lehrgang.
Die erworbenen Kenntnisse werden am Ende eines jeden Themenblocks in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung geprüft und mit einem Zertifikat für zukünftige Arbeitgeber dokumentiert. Detailliertere Inhalte findest du unter „Inhalte der Weiterbildung“.
In welchen Bereichen bzw. Unternehmen werden Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r benötigt?
Grundsätzlich können Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte in Unternehmen sämtlicher Wirtschaftsbereiche bestellt werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu wurden bereits am Anfang aufgeführt. Vor allem in Unternehmen und Bereichen, in denen ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für die Beschäftigten, Umwelt und Sachwerte besteht, ist die Arbeit von Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten besonders wichtig. Dies trifft insbesondere auf Unternehmen in den Bereichen
- Industrie,
- Baugewerbe,
- Transport- und Spedition,
- Dienstleistungssektor sowie im
- Handwerk zu.
Wenn du weitere Fragen rund um die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten hast oder dich über die Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten für diese Weiterbildung informieren möchtest, steht dir unser Team in Hamburg gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktiere uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.
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