Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r
Umschulung Verwaltungs­fachangestellte:r

Weiterbildung Sicherheits- & Brandschutz­beauftragter /-beauftragte in Köln Übernimm Verantwortung für dein Unternehmen.

BBQ Weiterbildung Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r
  • inkl. Prüfung und Zertifikat „Sicherheits­beauftragte:r“
  • inkl. Prüfung und Zertifikat „Brandschutz­beauftragte:r“
  • inkl. Prüfung und Zertifikat "Fach­kraft für Rauch­warnmelder"
  • Förderung über AVGS & BGS
  • inkl. Prüfung und Zertifikat „Sicherheits­beauftragte:r“
  • inkl. Prüfung und Zertifikat „Brandschutz­beauftragte:r“
  • inkl. Prüfung und Zertifikat "Fach­kraft für Rauch­warnmelder"
  • Förderung über AVGS & BGS

Werde zur/zum Held:in deines Unternehmens als Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r

Beruflich bist du bereits im gewerblich-technischen Bereich oder im Handwerk zu Hause? Dir ist Arbeitsschutz wichtig und du hast den Schulterblick für deine Kolleg:innen? Dann bietet dir die Weiterbildung zur/zum Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten bei BBQ in Köln eine hervorragende Möglichkeit, dich in Zukunft noch mehr für die Interessen deiner Kolleg:innen stark zu machen. Auch kannst du dich durch verstärktes betriebliches Engagement für weitere Aufgaben im Unternehmen ins Gespräch bringen.

  • erfahrene Dozent:innen vor Ort
  • Unterstützung durch Coach bei Bedarf
  • familiäre Lernatmosphäre
  • gut mit ÖPNV erreichbar
  • 100% Förderung möglich

Wann ist ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r notwendig?

Du bist der Meinung, Sicherheitsbeauftragte:r und Brandschutzbeauftragte:r sind zwei Paar Schuhe. Dann hast du vollkommen Recht. Jedoch hast du bei BBQ die Möglichkeit, beide Qualifikationen im Rahmen einer Weiterbildung zu erwerben. Beiden ist es zu eigen, dass es sich hierbei um beratende Funktionen handelt. Sind mehr als 20 Beschäftigte in einen Unternehmen tätig, ist in der Regel ein:e Sicherheitsbeauftragte:n zu bestellen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im § 22 des Sozialgesetzbuches VII geregelt. Ein:e Brandschutzbeauftragte:r hingegen ist lediglich dann erforderlich, wenn das Baurecht ein Genehmigungsverfahren erforderlich macht. Jedoch sind Unternehmen gemäß Arbeitsschutzgesetz dazu angehalten, der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter:innen auch bezüglich des Brandschutzes nachzukommen. Die Umsetzung der jeweils notwendigen Vorkehrungen liegt in der Verantwortung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers.

Welche Aufgaben hat ein:e Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r?

Als Sicherheitsbeauftragte:r arbeitest du eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zusammen und berätst die Geschäftsführung zum Beispiel zu Berufskrankheiten, zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen oder Gesundheitsrisiken. Deine Mitarbeit ist gefragt im Arbeitsschutzausschuss, bei Betriebsbegehungen oder bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen. Sicherheitsbeauftragte können unter anderem folgende Aufgaben übernehmen:

  • auf Mängel bei Schutzeinrichtungen und -ausrüstungen achten und beseitigen lassen,
  • auf Unfallgefahren sowie technische Mängel hinweisen,
  • darauf achten, dass der Arbeits- und Brandschutz eingehalten wird,
  • sich um Kolleg:innen kümmern, die besonders betreuungsbedürftig sind (z. B. neue Mitarbeiter:innen, Jugendliche, Schwangere).
  • Arbeitsmittelschutzverzeichnis und Arbeitsschutzmanagementsystem mit erarbeiten und pflegen.

Die Personalabteilung, die Mitarbeiter:innenvertretung sowie natürlich die/der jeweilige Vorgesetzte sollten bei der Berufung einer/eines Sicherheitsbeauftragten mit eingebunden werden. Allen Mitarbeiter:innen sollte die Berufung zeitnah bekannt gemacht werden.

In der DGUV-Information 205-003 sind die Bestimmungen zu „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ beschrieben. Folgende Tätigkeiten könnten darunter fallen:

  • Brandschutzordnung erstellen und weiter entwickeln,
  • Bei Arbeitsverfahren mit Brandgefahr sowie beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe beraten,
  • Brand- und Explosionsgefahren ermitteln,
  • Bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes mitwirken,
  • Auf Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen achten,
  • Mängel melden sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen.

Wofür Brandschutzbeauftragte zuständig sind, sollte von der/dem Arbeitgeber:in genau beschrieben werden. Du solltest schriftlich von der Geschäftsführung bestellt werden und dieser auch unterstellt sein.

Wie werde ich Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte:r?

Wie bereits eingangs erwähnt, bedarf es normalerweise zwei Qualifizierungen, um sowohl Sicherheits- als auch Brandschutzbeauftragte:r zu werden. Durch die Doppelqualifikation bei BBQ in Köln hast du die Möglichkeit, beide Qualifikationsnachweise im Rahmen einer Weiterbildung zu erwerben. Diese sind insbesondere bei Unternehmen im Industrie- und Dienstleistungssektor gefragt. Damit du den Anforderungen im Arbeitsalltag gerecht werden kannst, vermitteln dir unsere erfahrenen Dozent:innen praxisbezogene Kenntnisse aus beiden Bereichen. Die Weiterbildung gliedert sich in drei auf einander aufbauende Teile:

  • Ausbildung zur/zum Sicherheitsbeauftragten,
  • Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten,
  • Erste-Hilfe-Lehrgang.

Um dein erworbenes Wissen künftig nachweisen zu können, erhältst du für jeden einzelnen Abschnitt ein separates Zertifikat. Welche konkreten Themen in den jeweiligen Abschnitten unterrichtet werden, kannst du unter „Inhalte der Weiterbildung“ nachlesen.

In welchen Bereichen bzw. Unternehmen werden Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte benötigt?

Prinzipiell können Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte in jedem Unternehmen bestellt werden – unabhängig der Branche. Welche gesetzlichen Regelungen es dazu gibt, wurde bereits am Anfang beschrieben. Jedoch in Unternehmen und Bereichen, in denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter:innen besteht, ist es besonders wichtig, dass hier Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte tätig werden. Insbesondere ist dies in Firmen der Fall, die in diesen Branchen tätig sind:

  • in der Industrie,
  • im Baugewerbe,
  • im Transport- und Speditionswesen,
  • im Dienstleistungssektor,
  • im Handwerk.

Deine bisherigen beruflichen Kenntnisse kannst du bestens mit dieser Weiterbildung ergänzen? Wir beraten dich gerne in einem unverbindlichen Gespräch.

Beratung vereinbaren

Inhalte der Weiterbildung

Phase 1

Ausbildung zur/zum Sicherheitsbeauftragten

Während der Grundausbildung gemäß § 22 SGB VII und § 20 DGUV 211-042 vom März 2017 erwirbst du Kenntnisse aus den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in nachfolgenden Themengebieten:

  • Gesetzliche Vorgaben zu Arbeitsschutz und -sicherheit
  • Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfalluntersuchung
  • Grundlagen der Unterweisung
  • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
  • Grundlagen des Umgangs mit Gefahrstoffen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
  • Verkehrssicherheit, Transport und Logistik
  • Zusammenarbeit mit Fremdfirmen im Betrieb
  • Verkehrssicherungspflichten

Die erworbenen Kenntnisse werden am Ende in einer schriftlichen Prüfung geprüft und mit dem Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte:r“ für zukünftige Arbeitgeber dokumentiert.

45 U.-Std.
Phase 2

Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten

Die Ausbildung zum bzw. zur Brandschutzbeauftragten erfolgt gemäß den Richtlinien von vfdb, DGUV 205-003 vom Dezember 2020 und VdS und umfasst sowohl praktische als theoretische Inhalte und Übungen. Während des Lehrgangs erwirbst du Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Grundlagen des Brennens und Löschens
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutzmanagement
  • Behörden, Feuerwehren, Versicherer
  • Rauchwarnmelder
  • Praktische Übungen mit Feuerlöscher

In der Abschlussprüfung stellst du sowohl theoretisch als auch praktisch dein Wissen unter Beweis und erhältst im Anschluss daran das Zertifikat „Brandschutzbeauftragte:r“. Außerdem kannst du im Rahmen des Moduls das Zertifkat als "Fachkraft für Rauchwarnmelder" erwerben.

117 U.-Std.
Phase 3

Erste-Hilfe Lehrgang

Ergänzt wird die Weiterbildung zum/r Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten durch einen Erste-Hilfe-Lehrgang. Hier lernst du, worauf es im Ernstfall ankommt und was du in Notfällen beachten solltest. Auch die Dokumentations­pflichten und korrekte Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistungen sind Bestandteil des zweitägigen Seminars.

18 U.-Std.

Beratungstermin vereinbaren

Extras

75€ Bürgergeld-Bonus / Monat

Bei Teilnahme an einer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung erhältst du als Bezieher:in von Bürgergeld ab dem 01.07.2023 monatlich 75€ Bürgergeld-Bonus.

Termine, Dauer und Maßnahmenummer

Starttermine

17.07.2024

Dauer

20 Tage (180 U.-Std.)

Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr

Maßnahmenummer

  • 357/260/2022

Zielgruppe, Voraussetzungen und Förderung

Zielgruppe

Fachkräfte im Industrie- und Dienstleistungssektor sowie im Handwerk, die Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen möchten.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung.

Finanzielle Förderung

Du kannst eine Förderung für die Weiterbildung zur/zum Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten in Hamburg über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einem Bildungs­gutschein (BGS) der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, den Berufs­genossenschaften bzw. Unfall­kassen, der Deutschen Renten­versicherung und dem Berufs­förderungs­dienst der Bundes­wehr (BFD) beantragen.

Kontakt

Kontakt
BBQ Thomas Grüßen

Thomas Grüßen
Köln Ehrenfeld
Graeffstr. 5
50823 Köln

0221 58915080
koeln@bbq.de

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