Integrationskursverordnung – IntV
Du bist als Migrant:in oder Flüchtling nach Deutschland gekommen? Du willst an einem Integrationskurs teilnehmen, um die deutsche Sprache zu lernen und dich besser in Deutschland zurechtfinden? Ob du die Teilnahme am Integrationskurs gefördert bekommst, wird durch die Integrationskursverordnung geregelt.
Was ist die Integrationskursverordnung?
Diese Verordnung ist die gesetzliche Grundlage für alle Integrationskurse. In ihr sind Grundangebote zur Integration von Ausländer:innen und Migrant:innen in Deutschland geregelt. Dies betrifft sowohl das wirtschaftliche, kulturelle als auch das gesellschaftliche Leben. Die Durchführung der Integrationskurse wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF koordiniert.
Was wird über die Integrationskursverordnung gefördert?
Im Rahmen der Integrationskursverordnung werden die Teilnahme am
- Deutschkurs bis Deutsch Niveau B1,
- dem Orientierungskurs,
- dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ),
- sowie dem Test „Leben in Deutschland“
gefördert. Des Weiteren kann auf Antrag auch ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
Wer darf an Integrationskursen teilnehmen?
Eine kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs ist möglich für
- Ausländer:innen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis,
- Asylbewerber:innen aus Syrien und Eritrea
- Deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen (ohne Rechtsanspruch).
Ob deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen, darüber entscheidet des BAMF.
Welche Integrationskurse gibt es?
Bei BBQ können Sie an folgenden Integrationskursen teilnehmen:
- Allgemeiner Integrationskurs,
- Integrationskurs mit Alphabetisierung,
- Integrationskurs für Zweitschriftenlerner:innen.
Es werden jedoch nicht alle Integrationskurse an jedem Standort angeboten.
Was kostet ein Integrationskurs?
Teilnahmeberechtigte müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 € pro Unterrichtsstunde entrichten. Eine Befreiung von diesem Kostenbeitrag wird gewährt, wenn Teilnahmeberechtigte Leistungen nach
- dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II),
- dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGBXII),
- oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten. Nach Vorlage eines aktuellen Nachweises darüber ist die Teilnahme kostenlos.