BAMF Förderung Sprachkurse – alles Wichtige auf einen Blick

Autorin: Susanne Liehmann
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2026

Gute Deutschkenntnisse erleichtern den Alltag in Deutschland und sind oft wichtig für Arbeit, Ausbildung oder eine berufliche Qualifizierung. Um Menschen dabei zu unterstützen, fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verschiedene Sprachkurse.

Auf dieser Seite erfährst du, welche Sprachkurse gefördert werden, welche Voraussetzungen gelten und wie die Teilnahme an einem geförderten Kurs möglich ist.

Was ist das BAMF und welche Sprachkurse werden gefördert?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine staatliche Behörde. Es unterstützt Menschen dabei, in Deutschland Deutsch zu lernen und sich im Alltag sowie im Berufsleben besser zurechtzufinden. Dafür fördert das BAMF verschiedene Sprachkurse.

Gefördert werden zwei Arten von Sprachkursen: Integrations­kurse und Berufsbezogene Sprachförderung (DeuFöV). Beide Kursformen haben unterschiedliche Ziele und richten sich an verschiedene Personengruppen. Während Integrations­kurse vor allem beim Einstieg in das Leben in Deutschland helfen, unterstützen Berufs­sprachkurse gezielt beim Deutschlernen für Arbeit und Qualifizierung. Für die Teilnahme an einem geförderten Sprachkurs ist in der Regel eine Berechtigung durch das BAMF, das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit erforderlich.

Integrations­kurse

Hier wird Deutsch für den Alltag in Deutschland vermittelt. Ziel ist es, grundlegende Sprachkenntnisse für Gespräche, Briefe und Formulare zu erlernen. Der Unterricht führt bis zum Sprachniveau B1 und enthält zusätzlich einen Orientierungsteil. Dieser Orientierungsteil vermittelt Wissen über das Leben in Deutschland, zum Beispiel zu Gesellschaft, Geschichte und wichtigen Regeln. Integrations­kurse eignen sich besonders für Menschen, die neu in Deutschland sind oder ihre Deutschkenntnisse schrittweise aufbauen möchten.

Berufs­sprachkurse (DeuFöV)

Diese Kurse bauen auf vorhandenen Deutschkenntnissen auf und verbessern die Sprache gezielt für den beruflichen Alltag. Sie richten sich an Personen, sie sich in einer Umschulung, Weiterbildung oder Beschäftigung befinden. Je nach Kurs führen sie zu den Niveaus A2 bis C1. Der Fokus liegt auf Sprache, die im Arbeitsalltag benötigt wird, etwa für Gespräche im Betrieb oder das Verstehen von Arbeitsanweisungen.

Welche Kosten übernimmt das BAMF?

Das Bundesamt übernimmt die kompletten Kosten, wenn Teilnehmende einen Beleg für den Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vorlegen können.

Neben der Kostenübernahme für den Sprachunterricht im Rahmen eines Integrations­kurses oder eines Berufs­sprachkurses kann auch ein Zuschuss auf die Fahrtkosten gewährt sowie die Prüfungsgebühren übernommen werden. Die Fahrtkosten werden vom BAMF an BBQ überwiesen. BBQ zahlt die Gelder dann an die Teilnehmende aus. Auch die Übernahme von Kinderbetreuungskosten kann beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Du bist Geflüchtete:r oder Migrant:in? Du willst eine Förderung für einen Integrations­kurs zu erhalten? Dann solltest du über eine

  • Aufenthaltsgenehmigung nach §25 Abs. 5 AufenthG,
  • Duldung nach §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG,
  • Aufenthaltsgestattung (nur für Syrien und Eritrea)

verfügen. Auch für EU-Bürger:innen und deutsche Staatsangehörige ist eine Teilnahme möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung wird vom BAMF getroffen.

Ebenfalls werden Berufs­sprachkurse durch das BAMF gefördert. Wer an einem Berufs­sprachkurs für das Sprachniveau A1, A2, B1, B2 oder C1 bei BBQ teilnehmen möchte, benötigt eine Berechtigung vom BAMF, des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit.

Das BAMF kann einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung genehmigen, wenn du nicht ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet bist und keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehst und

  • beschäftigt bist oder
  • in der Anerkennungsphase deines ausländischen Berufsabschlusses bist oder
  • eine Berufsausbildung absolvierst oder
  • dich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchtest oder
  • Erziehende:r mit Aufenthaltsgestattung bist
    (nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII).

Eine Berechtigung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit wird ausgestellt für

  • Arbeitssuchende,
  • Ausbildungssuchende,
  • Arbeitslose
  • Personen in einer Aus- oder Weiterbildung der Agentur für Arbeit / des Jobcenters.

Wer keine Förderung für einen Integrations­kurs erhält, kann auch als Selbstzahler:in daran teilnehmen. Bei Berufs­sprachkursen ist dies nicht möglich.

Wo kann man die Förderung für den Sprachkurs beantragen?

Die Förderung für einen Integrations­kurs muss beim BAMF beantragt werden. Eine Berechtigung für einen Berufs­sprachkurs kannst du beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF beantragen. Die BBQ-Mitarbeiter:innen unterstützen dich gerne bei der Beantragung.

So funktioniert's:

1
Kursart klären

Zuerst wird entschieden, ob ein Integrations­kurs oder ein Berufs­sprachkurs passend ist.

2
Zuständige Stelle auswählen
  • Integrations­kurs: Die Förderung wird beim BAMF beantragt.
  • Berufs­sprachkurs (DeuFöV): Die Berechtigung kann beim Jobcenter, bei der Agentur für Arbeit oder beim BAMF beantragt werden
3
Antrag stellen

Der Antrag bzw. die Berechtigung wird bei der zuständigen Stelle eingereicht. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

4
Berechtigung abwarten

Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, wird eine Berechtigung oder Teilnahmebestätigung ausgestellt.

5
Kurs auswählen und anmelden

Mit der Berechtigung kann ein passender Kurs ausgewählt und die Anmeldung bei einem Bildungsträger, zum Beispiel bei BBQ, erfolgen.

Unsere Angebote für dich.

Qualifizierung
Berufsfeld
Förderart
Standort
Coaching-Thema
50 Angebote
Sprachkurs
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Vollzeit

Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Düsseldorf
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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔

Standort: Berlin
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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Berlin
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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔

Starttermin: 09.03.2026
Standort: Köln
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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔

Starttermin: 25.03.2026
Standort: Düsseldorf
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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔

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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔ mit Auffrischung B1 ✔

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Integrations­kurs in Köln: Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% BAMF-Förderung möglich ✔

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Deutsch A1 bis B1 lernen ✔ 100% Förderung möglich ✔

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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

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Integrations­kurs in Köln: Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% BAMF-Förderung möglich ✔

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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

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Intensivkurs in Köln: Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% BAMF-Förderung möglich ✔

Standort: Köln
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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Köln
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Basis­sprach­kurs ✔ Aufbausprachkurs ✔ Berufsorientierung ✔ Deutsch B1 ✔

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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

Starttermin: 24.03.2026
Standort: Düsseldorf
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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

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für Flüchtlinge und Migrant:innen ✔ telc-Prüfung möglich ✔ Unterricht nach BAMF-Lehrplan ✔

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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung A2 ✔

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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

Starttermin: 18.05.2026
Standort: Hamburg
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Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

Standort: Hamburg
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Du weißt nicht, welches Sprachniveau du hast? Dann mach bei uns den Einstufungstest. Das ist im Rahmen eines geförderten Sprachkurses bei uns gratis.

Standort: Düsseldorf
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Standort: Berlin
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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung A2 ✔

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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung B1 ✔

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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔

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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔

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Deutsch A1 ✔ Deutsch A2 ✔ Orientierungskurs ✔ Kostenlos durch BAMF und Jobcenter ✔

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Deutsch A1 ✔ Deutsch A2 ✔ Orientierungskurs ✔ Kostenlos durch BAMF und Jobcenter ✔

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Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔ mit Auffrischung B1 ✔

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Starttermin: 23.02.2026
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Standort: Online-Akademie
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Standort: Dresden
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Intergationskurs nicht bestanden? Dann ist hier deine zweite Chance.

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Integrations­kurs­ver­ordnung – IntV

Du bist als Migrant:in oder Geflüchtete:r nach Deutschland gekommen? Du willst an einem Integrations­kurs teilnehmen, um die deutsche Sprache zu lernen und dich besser in Deutschland zurechtfinden? Ob du die Teilnahme am Integrations­kurs gefördert bekommst, wird durch die Integrations­kursverordnung geregelt.

Was ist die Integrations­kursverordnung?

Diese Verordnung ist die gesetzliche Grundlage für alle Integrations­kurse. In ihr sind Grundangebote zur Integration von Ausländer:innen und Migrant:innen in Deutschland geregelt. Dies betrifft sowohl das wirtschaftliche, kulturelle als auch das gesellschaftliche Leben. Die Durchführung der Integrations­kurse wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF koordiniert.

Was wird über die Integrations­kursverordnung gefördert?

Im Rahmen der Integrations­kursverordnung werden die Teilnahme am

  • Deutsch­kurs bis Deutsch Niveau B1,
  • dem Orientierungskurs,
  • dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ),
  • sowie dem Test „Leben in Deutschland“

gefördert. Des Weiteren kann auf Antrag auch ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.

Wer darf an Integrations­kursen teilnehmen?

Eine kostenlose Teilnahme an einem Integrations­kurs ist möglich für

  • Ausländer:innen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis,
  • Asylbewerber:innen aus Syrien und Eritrea
  • Deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen (ohne Rechtsanspruch).

Ob deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen an einem Integrations­kurs teilnehmen dürfen, darüber entscheidet des BAMF.

Welche Integrations­kurse gibt es?

Bei BBQ können Sie an folgenden Integrations­kursen teilnehmen:

  • Allgemeiner Integrations­kurs,
  • Integrations­kurs mit Alphabetisierung,
  • Integrations­kurs für Zweitschriftenlerner:innen.

Es werden jedoch nicht alle Integrations­kurse an jedem Standort angeboten.

Was kostet ein Integrations­kurs?

Teilnahmeberechtigte müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 € pro Unterrichtsstunde entrichten. Eine Befreiung von diesem Kostenbeitrag wird gewährt, wenn Teilnahmeberechtigte Leistungen nach

  • dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II),
  • dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGBXII),
  • oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten. Nach Vorlage eines aktuellen Nachweises darüber ist die Teilnahme kostenlos.

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