Welche Sprachkurse fördert das BAMF?
Damit Migrant:innen gut in Deutschland ankommen, fördert das BAMF:
Für die Teilnahme an einem Integrationskurs benötigst du eine Berechtigung oder Verpflichtung der Ausländerbehörde oder des Jobcenters, außerdem kann das BAMF selbst auf Antrag eine Berechtigung erteilen. Um an einem Berufssprachkurs für die Level A2, B1, B2 oder C1 teilzunehmen, brauchst du eine Berechtigung vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF.
Welche Kosten übernimmt das BAMF?
Das Bundesamt übernimmt die kompletten Kosten, wenn Teilnehmende einen Beleg für den Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vorlegen können.
Neben der Kostenübernahme für den Sprachunterricht im Rahmen eines Integrationskurses oder eines Berufssprachkurses kann auch ein Zuschuss auf die Fahrtkosten gewährt sowie die Prüfungsgebühren übernommen werden. Die Fahrtkosten werden vom BAMF an BBQ überwiesen. BBQ zahlt die Gelder dann an die Teilnehmende aus. Auch die Übernahme von Kinderbetreuungskosten kann beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Du bist Geflüchtete:r oder Migrant:in? Du willst eine Förderung für einen Integrationskurs zu erhalten? Dann solltest du über eine
- Aufenthaltsgenehmigung nach §25 Abs. 5 AufenthG,
- Duldung nach §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG,
- Aufenthaltsgestattung (nur für Syrien und Eritrea)
verfügen. Auch für EU-Bürger:innen und deutsche Staatsangehörige ist eine Teilnahme möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung wird vom BAMF getroffen.
Ebenfalls werden Berufssprachkurse durch das BAMF gefördert. Wer an einem Berufssprachkurs für das Sprachniveau A1, A2, B1, B2 oder C1 bei BBQ teilnehmen möchte, benötigt eine Berechtigung vom BAMF, des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit.
Das BAMF kann einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung genehmigen, wenn du nicht ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet bist und keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehst und
- beschäftigt bist oder
- in der Anerkennungsphase deines ausländischen Berufsabschlusses bist oder
- eine Berufsausbildung absolvierst oder
- dich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchtest oder
- Erziehende:r mit Aufenthaltsgestattung bist
(nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII).
Eine Berechtigung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit wird ausgestellt für
- Arbeitssuchende,
- Ausbildungssuchende,
- Arbeitslose
- Personen in einer Aus- oder Weiterbildung der Agentur für Arbeit / des Jobcenters.
Wer keine Förderung für einen Integrationskurs erhält, kann auch als Selbstzahler:in daran teilnehmen. Bei Berufssprachkursen ist dies nicht möglich.
Wo kann man die Förderung für den Sprachkurs beantragen?
Die Förderung für einen Integrationskurs muss beim BAMF beantragt werden. Eine Berechtigung für einen Berufssprachkurs kannst du beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF beantragen. Die BBQ-Mitarbeiter:innen unterstützen dich gerne bei der Beantragung.
Unsere Angebote für dich.
Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔ mit Auffrischung B1 ✔
Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔
Deutsch A1 bis B1 lernen ✔ 100% Förderung möglich ✔
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für Flüchtlinge und Migrant:innen ✔ telc-Prüfung möglich ✔ Unterricht nach BAMF-Lehrplan ✔
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Intergationskurs nicht bestanden? Dann ist hier deine zweite Chance.
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Online-Deutschkurs B2 Online-Akademie ✔ Berufssprachkurs gemäß § 45a
Integrationskursverordnung – IntV
Du bist als Migrant:in oder Flüchtling nach Deutschland gekommen? Du willst an einem Integrationskurs teilnehmen, um die deutsche Sprache zu lernen und dich besser in Deutschland zurechtfinden? Ob du die Teilnahme am Integrationskurs gefördert bekommst, wird durch die Integrationskursverordnung geregelt.
Was ist die Integrationskursverordnung?
Diese Verordnung ist die gesetzliche Grundlage für alle Integrationskurse. In ihr sind Grundangebote zur Integration von Ausländer:innen und Migrant:innen in Deutschland geregelt. Dies betrifft sowohl das wirtschaftliche, kulturelle als auch das gesellschaftliche Leben. Die Durchführung der Integrationskurse wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF koordiniert.
Was wird über die Integrationskursverordnung gefördert?
Im Rahmen der Integrationskursverordnung werden die Teilnahme am
- Deutschkurs bis Deutsch Niveau B1,
- dem Orientierungskurs,
- dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ),
- sowie dem Test „Leben in Deutschland“
gefördert. Des Weiteren kann auf Antrag auch ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
Wer darf an Integrationskursen teilnehmen?
Eine kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs ist möglich für
- Ausländer:innen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis,
- Asylbewerber:innen aus Syrien und Eritrea
- Deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen (ohne Rechtsanspruch).
Ob deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen, darüber entscheidet des BAMF.
Welche Integrationskurse gibt es?
Bei BBQ können Sie an folgenden Integrationskursen teilnehmen:
- Allgemeiner Integrationskurs,
- Integrationskurs mit Alphabetisierung,
- Integrationskurs für Zweitschriftenlerner:innen.
Es werden jedoch nicht alle Integrationskurse an jedem Standort angeboten.
Was kostet ein Integrationskurs?
Teilnahmeberechtigte müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 € pro Unterrichtsstunde entrichten. Eine Befreiung von diesem Kostenbeitrag wird gewährt, wenn Teilnahmeberechtigte Leistungen nach
- dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II),
- dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGBXII),
- oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten. Nach Vorlage eines aktuellen Nachweises darüber ist die Teilnahme kostenlos.