BAMF Förderung Sprachkurse – alles Wichtige auf einen Blick
Autorin: Susanne Liehmann
Zuletzt aktualisiert: 29.01.2026
Gute Deutschkenntnisse erleichtern den Alltag in Deutschland und sind oft wichtig für Arbeit, Ausbildung oder eine berufliche Qualifizierung. Um Menschen dabei zu unterstützen, fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verschiedene Sprachkurse.
Auf dieser Seite erfährst du, welche Sprachkurse gefördert werden, welche Voraussetzungen gelten und wie die Teilnahme an einem geförderten Kurs möglich ist.
- Was ist das BAMF und welche Sprachkurse werden gefördert?
- Welche Kosten übernimmt das BAMF?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
- Wo kann man die Förderung für den Sprachkurs beantragen?
- Integrationskursverordnung – IntV
- Was ist die Integrationskursverordnung?
- Was wird über die Integrationskursverordnung gefördert?
- Wer darf an Integrationskursen teilnehmen?
- Welche Integrationskurse gibt es?
- Was kostet ein Integrationskurs?
Was ist das BAMF und welche Sprachkurse werden gefördert?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine staatliche Behörde. Es unterstützt Menschen dabei, in Deutschland Deutsch zu lernen und sich im Alltag sowie im Berufsleben besser zurechtzufinden. Dafür fördert das BAMF verschiedene Sprachkurse.
Gefördert werden zwei Arten von Sprachkursen: Integrationskurse und Berufsbezogene Sprachförderung (DeuFöV). Beide Kursformen haben unterschiedliche Ziele und richten sich an verschiedene Personengruppen. Während Integrationskurse vor allem beim Einstieg in das Leben in Deutschland helfen, unterstützen Berufssprachkurse gezielt beim Deutschlernen für Arbeit und Qualifizierung. Für die Teilnahme an einem geförderten Sprachkurs ist in der Regel eine Berechtigung durch das BAMF, das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit erforderlich.
Integrationskurse
Hier wird Deutsch für den Alltag in Deutschland vermittelt. Ziel ist es, grundlegende Sprachkenntnisse für Gespräche, Briefe und Formulare zu erlernen. Der Unterricht führt bis zum Sprachniveau B1 und enthält zusätzlich einen Orientierungsteil. Dieser Orientierungsteil vermittelt Wissen über das Leben in Deutschland, zum Beispiel zu Gesellschaft, Geschichte und wichtigen Regeln. Integrationskurse eignen sich besonders für Menschen, die neu in Deutschland sind oder ihre Deutschkenntnisse schrittweise aufbauen möchten.
Berufssprachkurse (DeuFöV)
Diese Kurse bauen auf vorhandenen Deutschkenntnissen auf und verbessern die Sprache gezielt für den beruflichen Alltag. Sie richten sich an Personen, sie sich in einer Umschulung, Weiterbildung oder Beschäftigung befinden. Je nach Kurs führen sie zu den Niveaus A2 bis C1. Der Fokus liegt auf Sprache, die im Arbeitsalltag benötigt wird, etwa für Gespräche im Betrieb oder das Verstehen von Arbeitsanweisungen.
Welche Kosten übernimmt das BAMF?
Das Bundesamt übernimmt die kompletten Kosten, wenn Teilnehmende einen Beleg für den Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vorlegen können.
Neben der Kostenübernahme für den Sprachunterricht im Rahmen eines Integrationskurses oder eines Berufssprachkurses kann auch ein Zuschuss auf die Fahrtkosten gewährt sowie die Prüfungsgebühren übernommen werden. Die Fahrtkosten werden vom BAMF an BBQ überwiesen. BBQ zahlt die Gelder dann an die Teilnehmende aus. Auch die Übernahme von Kinderbetreuungskosten kann beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Du bist Geflüchtete:r oder Migrant:in? Du willst eine Förderung für einen Integrationskurs zu erhalten? Dann solltest du über eine
- Aufenthaltsgenehmigung nach §25 Abs. 5 AufenthG,
- Duldung nach §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG,
- Aufenthaltsgestattung (nur für Syrien und Eritrea)
verfügen. Auch für EU-Bürger:innen und deutsche Staatsangehörige ist eine Teilnahme möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung wird vom BAMF getroffen.
Ebenfalls werden Berufssprachkurse durch das BAMF gefördert. Wer an einem Berufssprachkurs für das Sprachniveau A1, A2, B1, B2 oder C1 bei BBQ teilnehmen möchte, benötigt eine Berechtigung vom BAMF, des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit.
Das BAMF kann einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung genehmigen, wenn du nicht ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet bist und keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehst und
- beschäftigt bist oder
- in der Anerkennungsphase deines ausländischen Berufsabschlusses bist oder
- eine Berufsausbildung absolvierst oder
- dich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchtest oder
- Erziehende:r mit Aufenthaltsgestattung bist
(nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII).
Eine Berechtigung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit wird ausgestellt für
- Arbeitssuchende,
- Ausbildungssuchende,
- Arbeitslose
- Personen in einer Aus- oder Weiterbildung der Agentur für Arbeit / des Jobcenters.
Wer keine Förderung für einen Integrationskurs erhält, kann auch als Selbstzahler:in daran teilnehmen. Bei Berufssprachkursen ist dies nicht möglich.
Wo kann man die Förderung für den Sprachkurs beantragen?
Die Förderung für einen Integrationskurs muss beim BAMF beantragt werden. Eine Berechtigung für einen Berufssprachkurs kannst du beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF beantragen. Die BBQ-Mitarbeiter:innen unterstützen dich gerne bei der Beantragung.
So funktioniert's:
Zuerst wird entschieden, ob ein Integrationskurs oder ein Berufssprachkurs passend ist.
- Integrationskurs: Die Förderung wird beim BAMF beantragt.
- Berufssprachkurs (DeuFöV): Die Berechtigung kann beim Jobcenter, bei der Agentur für Arbeit oder beim BAMF beantragt werden
Der Antrag bzw. die Berechtigung wird bei der zuständigen Stelle eingereicht. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, wird eine Berechtigung oder Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Mit der Berechtigung kann ein passender Kurs ausgewählt und die Anmeldung bei einem Bildungsträger, zum Beispiel bei BBQ, erfolgen.
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Intergationskurs nicht bestanden? Dann ist hier deine zweite Chance.
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Integrationskursverordnung – IntV
Du bist als Migrant:in oder Geflüchtete:r nach Deutschland gekommen? Du willst an einem Integrationskurs teilnehmen, um die deutsche Sprache zu lernen und dich besser in Deutschland zurechtfinden? Ob du die Teilnahme am Integrationskurs gefördert bekommst, wird durch die Integrationskursverordnung geregelt.
Was ist die Integrationskursverordnung?
Diese Verordnung ist die gesetzliche Grundlage für alle Integrationskurse. In ihr sind Grundangebote zur Integration von Ausländer:innen und Migrant:innen in Deutschland geregelt. Dies betrifft sowohl das wirtschaftliche, kulturelle als auch das gesellschaftliche Leben. Die Durchführung der Integrationskurse wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF koordiniert.
Was wird über die Integrationskursverordnung gefördert?
Im Rahmen der Integrationskursverordnung werden die Teilnahme am
- Deutschkurs bis Deutsch Niveau B1,
- dem Orientierungskurs,
- dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ),
- sowie dem Test „Leben in Deutschland“
gefördert. Des Weiteren kann auf Antrag auch ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
Wer darf an Integrationskursen teilnehmen?
Eine kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs ist möglich für
- Ausländer:innen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis,
- Asylbewerber:innen aus Syrien und Eritrea
- Deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen (ohne Rechtsanspruch).
Ob deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen, darüber entscheidet des BAMF.
Welche Integrationskurse gibt es?
Bei BBQ können Sie an folgenden Integrationskursen teilnehmen:
- Allgemeiner Integrationskurs,
- Integrationskurs mit Alphabetisierung,
- Integrationskurs für Zweitschriftenlerner:innen.
Es werden jedoch nicht alle Integrationskurse an jedem Standort angeboten.
Was kostet ein Integrationskurs?
Teilnahmeberechtigte müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 € pro Unterrichtsstunde entrichten. Eine Befreiung von diesem Kostenbeitrag wird gewährt, wenn Teilnahmeberechtigte Leistungen nach
- dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II),
- dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGBXII),
- oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten. Nach Vorlage eines aktuellen Nachweises darüber ist die Teilnahme kostenlos.