Welche Sprachkurse fördert das BAMF?

Damit Migrant:innen gut in Deutschland ankommen, fördert das BAMF:

Für die Teilnahme an einem Integrations­kurs benötigst du eine Berechtigung oder Verpflichtung der Ausländerbehörde oder des Jobcenters, außerdem kann das BAMF selbst auf Antrag eine Berechtigung erteilen. Um an einem Berufs­sprachkurs für die Level A2, B1, B2 oder C1 teilzunehmen, brauchst du eine Berechtigung vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF.

Welche Kosten übernimmt das BAMF?

Das Bundesamt übernimmt die kompletten Kosten, wenn Teilnehmende einen Beleg für den Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vorlegen können.

Neben der Kostenübernahme für den Sprachunterricht im Rahmen eines Integrations­kurses oder eines Berufs­sprachkurses kann auch ein Zuschuss auf die Fahrtkosten gewährt sowie die Prüfungsgebühren übernommen werden. Die Fahrtkosten werden vom BAMF an BBQ überwiesen. BBQ zahlt die Gelder dann an die Teilnehmende aus. Auch die Übernahme von Kinderbetreuungskosten kann beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Du bist Geflüchtete:r oder Migrant:in? Du willst eine Förderung für einen Integrations­kurs zu erhalten? Dann solltest du über eine

  • Aufenthaltsgenehmigung nach §25 Abs. 5 AufenthG,
  • Duldung nach §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG,
  • Aufenthaltsgestattung (nur für Syrien und Eritrea)

verfügen. Auch für EU-Bürger:innen und deutsche Staatsangehörige ist eine Teilnahme möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung wird vom BAMF getroffen.

Ebenfalls werden Berufs­sprachkurse durch das BAMF gefördert. Wer an einem Berufs­sprachkurs für das Sprachniveau A1, A2, B1, B2 oder C1 bei BBQ teilnehmen möchte, benötigt eine Berechtigung vom BAMF, des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit.

Das BAMF kann einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung genehmigen, wenn du nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist und keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehst und

  • beschäftigt bist oder
  • in der Anerkennungsphase deines ausländischen Berufsabschlusses bist oder
  • eine Berufsausbildung absolvierst oder
  • dich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchtest oder
  • Erziehende:r mit Aufenthaltsgestattung bist
    (nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII).

Eine Berechtigung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit wird ausgestellt für

  • Arbeitssuchende,
  • Ausbildungssuchende,
  • Arbeitslose
  • Personen in einer Aus- oder Weiterbildung der Agentur für Arbeit / des Jobcenters.

Wer keine Förderung für einen Integrations­kurs erhält, kann auch als Selbstzahler:in daran teilnehmen. Bei Berufs­sprachkursen ist dies nicht möglich.

Wo kann man die Förderung für den Sprachkurs beantragen?

Die Förderung für einen Integrations­kurs muss beim BAMF beantragt werden. Eine Berechtigung für einen Berufs­sprachkurs kannst du beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF beantragen. Die BBQ-Mitarbeiter:innen unterstützen dich gerne bei der Beantragung.

Unsere Angebote für dich.

Qualifizierung
Berufsfeld
Förderart
Standort
Coaching-Thema
Sprachniveau
38 Angebote
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔ mit Auffrischung B1 ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Berlin
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔

Starttermin: 10.04.2024
Standort: Berlin
Sprachkurs

Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

Starttermin: 22.04.2024
Standort: Berlin
Sprachkurs

Deutsch A1 bis B1 lernen ✔ 100% Förderung möglich ✔

Standort: Dresden
Sprachkurs

Intensivkurs in Köln: Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% BAMF-Förderung möglich ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Köln
Sprachkurs

Integrations­kurs in Köln: Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% BAMF-Förderung möglich ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Köln
Sprachkurs

Du weißt nicht, welches Sprachniveau du hast? Dann mach bei uns den Einstufungstest. Das ist im Rahmen eines geförderten Sprachkurses bei uns gratis.

Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Integrations­kurs in Köln: Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% BAMF-Förderung möglich ✔

Starttermin: 09.04.2024
Standort: Köln
Sprachkurs

Du weißt nicht, welches Sprachniveau du hast? Dann mach bei uns den Einstufungstest. Das ist im Rahmen eines geförderten Sprachkurses bei uns gratis.

Standort: Berlin
Sprachkurs

Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

Starttermin: 21.03.2024
Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung A2 ✔

Starttermin: 27.03.2024
Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung B1 ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔

Starttermin: 28.03.2024
Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Basis­sprach­kurs ✔ Aufbausprachkurs ✔ Berufsorientierung ✔ Deutsch B1 ✔

Starttermin: 16.04.2024
Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Du weißt nicht, welches Sprachniveau du hast? Dann mach bei uns den Einstufungstest. Das ist im Rahmen eines geförderten Sprachkurses bei uns gratis.

Standort: Dresden
Sprachkurs

Deutsch lernen A1 bis B1 ✔ 100% Förderung möglich ✔

Starttermin: 15.05.2024
Standort: Hamburg
Sprachkurs

für Flüchtlinge und Migrant:innen ✔ telc-Prüfung möglich ✔ Unterricht nach BAMF-Lehrplan ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung B1 ✔

Standort: Berlin
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔

Starttermin: 29.04.2024
Standort: Berlin
Sprachkurs

Du weißt nicht, welches Sprachniveau du hast? Dann mach bei uns den Einstufungstest. Das ist im Rahmen eines geförderten Sprachkurses bei uns gratis.

Standort: Köln
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung A2 ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Köln
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung B1 ✔

Starttermin: 08.04.2024
Standort: Köln
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Köln
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung C1 ✔

Starttermin: 29.04.2024
Standort: Köln
Sprachkurs

Deutsch A1 ✔ Deutsch A2 ✔ Orientierungskurs ✔ Kostenlos durch BAMF und Jobcenter ✔

Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔

Starttermin: 15.04.2024
Standort: Köln
Sprachkurs

Du weißt nicht, welches Sprachniveau du hast? Dann mach bei uns den Einstufungstest. Das ist im Rahmen eines geförderten Sprachkurses bei uns gratis.

Standort: Hamburg
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔

Starttermin: Auf Anfrage
Standort: Hamburg
Sprachkurs

Du weißt nicht, welches Sprachniveau du hast? Dann mach bei uns den Einstufungstest. Das ist im Rahmen eines geförderten Sprachkurses bei uns gratis.

Standort: Online-Akademie
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔ mit Auffrischung B1 ✔

Starttermin: 03.04.2024
Standort: Hamburg
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. telc Prüfung B1 ✔

Starttermin: 09.04.2024
Standort: Hamburg
Sprachkurs

Berufsbezogene Deutschförderung ✔ inkl. Prüfung telc B2 plus Beruf ✔

Starttermin: 14.05.2024
Standort: Hamburg
Sprachkurs

Intergationskurs nicht bestanden? Dann ist hier deine zweite Chance.

Starttermin: 22.04.2024
Standort: Berlin
Sprachkurs

Intergationskurs nicht bestanden? Dann ist hier deine zweite Chance.

Starttermin: 21.03.2024
Standort: Düsseldorf
Sprachkurs

Intergationskurs nicht bestanden? Dann ist hier deine zweite Chance.

Starttermin: 26.03.2024
Standort: Köln
Sprachkurs

Intergationskurs nicht bestanden? Dann ist hier deine zweite Chance.

Standort: Hamburg
Sprachkurs

Online-Deutsch­kurs B2 Online-Akademie ✔ Berufs­sprachkurs gemäß § 45a

Standort: Online-Akademie
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Integrations­kurs­ver­ordnung – IntV

Du bist als Migrant:in oder Flüchtling nach Deutschland gekommen? Du willst an einem Integrations­kurs teilnehmen, um die deutsche Sprache zu lernen und dich besser in Deutschland zurechtfinden? Ob du die Teilnahme am Integrations­kurs gefördert bekommst, wird durch die Integrations­kursverordnung geregelt.

Was ist die Integrations­kursverordnung?

Diese Verordnung ist die gesetzliche Grundlage für alle Integrations­kurse. In ihr sind Grundangebote zur Integration von Ausländer:innen und Migrant:innen in Deutschland geregelt. Dies betrifft sowohl das wirtschaftliche, kulturelle als auch das gesellschaftliche Leben. Die Durchführung der Integrations­kurse wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF koordiniert.

Was wird über die Integrations­kursverordnung gefördert?

Im Rahmen der Integrations­kursverordnung werden die Teilnahme am

  • Deutsch­kurs bis Deutsch Niveau B1,
  • dem Orientierungskurs,
  • dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ),
  • sowie dem Test „Leben in Deutschland“

gefördert. Des Weiteren kann auf Antrag auch ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.

Wer darf an Integrations­kursen teilnehmen?

Eine kostenlose Teilnahme an einem Integrations­kurs ist möglich für

  • Ausländer:innen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis,
  • Asylbewerber:innen aus Syrien und Eritrea
  • Deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen (ohne Rechtsanspruch).

Ob deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen an einem Integrations­kurs teilnehmen dürfen, darüber entscheidet des BAMF.

Welche Integrations­kurse gibt es?

Bei BBQ können Sie an folgenden Integrations­kursen teilnehmen:

  • Allgemeiner Integrations­kurs,
  • Integrations­kurs mit Alphabetisierung,
  • Integrations­kurs für Zweitschriftenlerner:innen.

Es werden jedoch nicht alle Integrations­kurse an jedem Standort angeboten.

Was kostet ein Integrations­kurs?

Teilnahmeberechtigte müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 € pro Unterrichtsstunde entrichten. Eine Befreiung von diesem Kostenbeitrag wird gewährt, wenn Teilnahmeberechtigte Leistungen nach

  • dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II),
  • dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGBXII),
  • oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten. Nach Vorlage eines aktuellen Nachweises darüber ist die Teilnahme kostenlos.

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